Wie werden Prop Trading Gewinne versteuert?
Prop Trading Steuern betreffen die steuerliche Behandlung von Gewinnen, die Trader über Prop-Trading-Firmen wie FTMO, Topstep oder ähnliche Anbieter erzielen. Die steuerliche Einordnung ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt und hängt wesentlich von der Vertragsstruktur zwischen Trader und Prop-Firma ab.
Grundsätzlich gibt es zwei gängige steuerliche Einordnungen: Werden die Auszahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt, fällt die Abgeltungssteuer an. Werden sie hingegen als sonstige Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte eingestuft, unterliegen sie dem persönlichen Einkommensteuersatz und gegebenenfalls der Gewerbesteuer.
Da die meisten Prop-Trading-Firmen im Ausland ansässig sind und kein automatischer Steuerabzug erfolgt, sind Trader verpflichtet, die Gewinne selbstständig in der Steuererklärung anzugeben. Die Zusammenarbeit mit einem auf Trading spezialisierten Steuerberater ist in diesem Fall besonders empfehlenswert.