Was ist Verlustverrechnung?
Verlustverrechnung beschreibt das steuerliche Prinzip, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um die Steuerlast zu senken. Für Trader bedeutet das konkret: Wenn du in einem Jahr 50.000 Euro Gewinn mit Futures machst, aber gleichzeitig 30.000 Euro Verluste anfallen, wird nur der Nettogewinn von 20.000 Euro mit der Abgeltungssteuer belastet.
Dieses Prinzip klingt einfach, hat aber im Detail einige Fallstricke. Denn nicht jeder Verlust darf mit jedem Gewinn verrechnet werden. Das deutsche Steuerrecht teilt Kapitalerträge in verschiedene sogenannte Verlusttöpfe ein, und die Regeln dafür, was mit was verrechnet werden darf, muss jeder Trader kennen.
Ich habe über die Jahre gelernt, dass gerade beim Thema Steuern die meisten Trader erst dann aufmerksam werden, wenn die erste Steuererklärung ansteht und plötzlich eine unerwartet hohe Nachzahlung droht. Dann ist es oft zu spät, die Struktur noch zu optimieren. Deshalb: Beschäftige dich mit dem Thema, bevor es soweit ist.
Wie funktioniert Verlustverrechnung?
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei der Verlustverrechnung zwei zentrale Töpfe nach §20 EStG:
Aktien-Verlusttopf: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Hast du also 5.000 Euro Verlust mit einer Aktienposition gemacht, kannst du diesen Verlust nicht gegen Futures-Gewinne rechnen. Er bleibt im Aktien-Verlusttopf und wartet auf zukünftige Aktiengewinne.
Allgemeiner Verlusttopf: Verluste aus allen anderen Kapitalanlagen (Futures, Optionen, CFDs, ETFs, Anleihen, Zinsen) fallen in den allgemeinen Verlusttopf. Dieser darf mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, mit einer Ausnahme: Aktiengewinne sind davon ausgenommen, wenn der Aktien-Verlusttopf leer ist.
Ein konkretes Beispiel: Du hast 1.000 Euro Gewinn mit Futures gemacht und 500 Euro Verlust mit Aktien. Die 500 Euro Aktienverlust kannst du nicht gegen die Futures-Gewinne rechnen. Du versteuerst die vollen 1.000 Euro (sofern dein Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist) und trägst die 500 Euro Aktienverlust ins nächste Jahr vor. Dieser Verlustvortrag geschieht automatisch durch das Finanzamt.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Verheiratete). Erst wenn dieser aufgebraucht ist, wird die Abgeltungssteuer von ca. 26,375 % fällig.
Mein Tipp: Bleib möglichst bei einer Instrumentenklasse und idealerweise bei einem Broker. Wenn du Futures Day Trading machst, dann handle auch den Euro z.B. über den 6E-Future statt über Forex. Das vereinfacht die Verrechnung enorm.
Verlustverrechnung in der Praxis
Von 2021 bis 2024 galt eine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG), die unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz eingeführt wurde. Verluste aus Futures, Optionen und CFDs durften nur noch bis maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden.
Das hatte absurde Konsequenzen: Wer z.B. 1.000.000 Euro Gewinn und 900.000 Euro Verlust mit Futures gemacht hatte, durfte nur 20.000 Euro Verlust anrechnen. Steuerpflichtig waren dann 980.000 Euro, obwohl unter dem Strich nur 100.000 Euro Nettogewinn standen. Die Steuerlast konnte das tatsächlich vorhandene Kapital übersteigen. Der Bundesfinanzhof erklärte diese Regelung für verfassungswidrig, und sie wurde abgeschafft. Verluste aus Termingeschäften können heute wieder vollständig verrechnet werden.
Diese Episode hat aber gezeigt, wie schnell sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern können. Viele Trader haben in dieser Zeit eine Trading GmbH gegründet, weil die Beschränkung nur für Privatpersonen galt. Unternehmen konnten ihre Verluste weiterhin unbegrenzt verrechnen.
Häufige Fehler bei der Verlustverrechnung
Fehler 1: Vermischung der Verlusttöpfe. Viele Trader gehen davon aus, dass sie Aktienverluste einfach gegen Futures-Gewinne rechnen können. Das funktioniert nicht. Aktien haben einen eigenen Verlusttopf. Wer hier nicht aufpasst, zahlt am Jahresende deutlich mehr Steuern als nötig.
Fehler 2: Mehrere Broker ohne Überblick. Wer bei drei verschiedenen Brokern handelt, muss am Jahresende alle Bescheinigungen zusammentragen und in der Steuererklärung korrekt angeben. Verluste bei Broker A werden nicht automatisch mit Gewinnen bei Broker B verrechnet. Das muss über die Einkommensteuererklärung laufen.
Fehler 3: Forex-Verluste falsch einordnen. Ob Forex-Geschäfte steuerlich als Termingeschäfte gelten, ist nicht bei jedem Finanzamt einheitlich geregelt. Selbst die BaFin ist sich nicht vollständig einig, ob Spot-Forex als Derivat einzustufen ist. Im Zweifel solltest du das mit einem Steuerberater klären, bevor du Forex-Verluste gegen Futures-Gewinne verrechnest.
FAQ
Kann ich Futures-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?
Nein. Futures-Verluste fallen in den allgemeinen Verlusttopf, während Aktiengewinne nur mit dem Aktien-Verlusttopf verrechnet werden können. Die Töpfe sind nach §20 EStG strikt getrennt. Wenn du nur Gewinne mit Aktien und nur Verluste mit Futures hast, kannst du nichts miteinander verrechnen. Die Futures-Verluste werden vorgetragen und warten auf zukünftige Gewinne im allgemeinen Verlusttopf.
Wie funktioniert der Verlustvortrag?
Nicht verrechnete Verluste werden vom Finanzamt automatisch in das nächste Jahr vorgetragen. Du musst dafür nichts Besonderes tun, außer deine Steuererklärung korrekt einzureichen. Der Verlustvortrag verfällt nicht und kann so lange mitgenommen werden, bis er vollständig verrechnet ist. Rückwirkend kann er allerdings nicht in Vorjahre verschoben werden.
Gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte noch?
Nein. Die 2021 eingeführte Beschränkung auf 20.000 Euro pro Jahr wurde vom Bundesfinanzhof für verfassungswidrig erklärt und ist aufgehoben. Seit 2025 können Verluste aus Termingeschäften wieder unbeschränkt mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Es gibt allerdings keine Garantie, dass nicht zukünftig neue Einschränkungen eingeführt werden.
Lies den vollständigen Artikel: Verlustverrechnung im Trading